Was ist die eVO und warum kommt sie?
Die eVO (elektronische Heilmittelverordnung, technisch auch eHMV) ersetzt das bisherige rosa Papier-Muster 13. Sie wird vom ausstellenden Vertragsarzt mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) qualifiziert elektronisch signiert (QES) und in den TI-Fachdienst eingestellt. Patient:innen erhalten lediglich einen Token (per ePA-App, eGK-Speicherung oder ausgedrucktem Token-Code), mit dem die Verordnung in der Heilmittelpraxis abgerufen wird.
Geregelt wird die eVO über das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG), das Digital-Gesetz (DigiG) sowie über die Anforderungsspezifikationen der gematik (Fachanwendung „eVerordnung Heilmittel”). Sie ist Bestandteil der TI-2.0-Roadmap und integrierter Baustein der Heilmittelrichtlinien (HMR-G-BA).
Ab diesem Datum sind Vertragsärzte verpflichtet, Heilmittelverordnungen elektronisch auszustellen. Eine parallele Papierausstellung bleibt in Übergangsfällen möglich, soll aber sukzessive reduziert werden. Heilmittel-Praxen müssen spätestens zum 01.10.2027 in der Lage sein, eVOs technisch anzunehmen (siehe TI-Anschlusspflicht).