Rechtliches · Art. 28 DSGVO

Auftragsverarbeitungs­vertrag

Gemäß Art. 28 DSGVO zwischen Ihnen (Verantwortlicher) und InfinityMade (Auftragsverarbeiter). Wirksam mit Vertragsabschluss.

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Dieser AVV regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch InfinityMade (Auftragsverarbeiter) im Auftrag des Kunden (Verantwortlicher) im Rahmen der Bereitstellung der vereinbarten SaaS-Dienste (insbesondere Praxura Praxissoftware).

(2) Die Dauer des AVV entspricht der Dauer des Hauptvertrags zwischen den Parteien.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung

InfinityMade verarbeitet folgende personenbezogene Daten zum Zweck der Bereitstellung des Dienstes:

§ 3 Kategorien betroffener Personen

§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters

InfinityMade verpflichtet sich:

§ 5 Unterauftragsverarbeiter (Sub-Processors)

Der Kunde willigt ein, dass InfinityMade folgende Unterauftragsverarbeiter zur Erbringung der Dienste einsetzt:

Supabase Inc.

Datenbank- und Authentifizierungs-Service. Hosting in Frankfurt (EU). DPA

Hetzner Online GmbH

VPS-Hosting für Kalender-API und Workflows. Nürnberg, Deutschland. DPA

Vercel Inc.

Hosting der Website-Anwendung. Serverless ausschließlich in Frankfurt (EU). DPA

Stripe Payments Europe Ltd.

Zahlungsabwicklung. Sitz in Irland. DPA

Microsoft Ireland Operations Ltd. (Azure AI Foundry)

KI-Verarbeitung von Praxis-Dokumenten in der EU-Region Sweden Central. Keine Drittlandübermittlung. DPA

Sentry (Functional Software, Inc.)

Fehler-Monitoring mit PII-Scrubbing. EU-Region. DPA

InfinityMade wird den Kunden mindestens 30 Tage vor Hinzufügen oder Ersetzen eines Unterauftragsverarbeiters informieren. Der Kunde hat das Recht, dem zu widersprechen.

§ 6 Datenübertragung in Drittländer

Soweit Daten ausnahmsweise in Länder außerhalb der EU/EWR übertragen werden (insbesondere bei US-Anbietern wie Stripe oder Vercel-Konzern), wird dies auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln (SCCs) gemäß Art. 46 DSGVO durchgeführt. InfinityMade hat mit den entsprechenden Anbietern SCCs abgeschlossen.

§ 7 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

§ 8 Rechte und Pflichten des Kunden

Der Kunde ist als Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich. Insbesondere:

§ 9 Beendigung

Nach Beendigung des Hauptvertrags wird InfinityMade auf Wunsch des Kunden alle Daten des Kunden zurückgeben oder löschen. Eine Aufbewahrung erfolgt nur, soweit gesetzlich erforderlich (z. B. handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten für Rechnungen).

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Bei Widersprüchen zwischen Hauptvertrag, AGB und diesem AVV gehen die Bestimmungen dieses AVV in Datenschutzfragen vor.

(2) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Siegburg.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Mai 2026 · Bei Fragen zum AVV: kontakt@infinitymade.de