Was ist der eHBA und wer braucht ihn?
Der eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) ist eine personenbezogene Smartcard. Sie weist die Inhaberin oder den Inhaber gegenüber der Telematikinfrastruktur als bestimmten Heilberufler aus — z. B. als Physiotherapeut:in mit Berufszulassung. Im Gegensatz zur Praxis-Karte (SMC-B) ist der eHBA nicht übertragbar; er wird an die natürliche Person ausgegeben und enthält die Schlüssel für die qualifizierte elektronische Signatur (QES).
Wechseln Sie den Arbeitgeber, behalten Sie Ihren eHBA. Er ist gekoppelt an Ihre Approbations- bzw. Berufsurkunde, nicht an Ihre aktuelle Praxis. Innerhalb einer Praxis-IT wird der eHBA per PIN bei jeder Signaturhandlung freigegeben.
Damit eine Praxis §302-Abrechnungen elektronisch signieren kann, braucht es mindestens einen aktiven eHBA — meist den der Inhaberin. Empfohlen: Backup-eHBA bei einer weiteren leitenden Therapeut:in, falls die Inhaberin im Urlaub oder krank ist.