Was ist die Telematikinfrastruktur (TI) für Heilmittel?
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das digitale Datennetz des deutschen Gesundheitswesens. Sie verbindet Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und schrittweise auch alle Heilmittelerbringer sicher miteinander. Ziel ist es, medizinische Daten, die für die Behandlung von Patienten notwendig sind, schnell und geschützt auszutauschen.
Für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen war der Beitritt zur TI bisher freiwillig. Das ändert sich: Der Gesetzgeber hat eine klare Anschlusspflicht zum 01.10.2027 definiert. Zudem wird ab dem 01.01.2027 die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) stufenweise eingeführt, die ausschließlich digital über die TI abgerufen und verarbeitet werden kann. Praxura bereitet Sie frühzeitig auf diesen Systemwechsel vor.
Welche Komponenten werden für die TI-Anbindung benötigt?
Die Anbindung an das TI-Netz erfordert eine Kombination aus spezieller Hardware, Sicherheitskarten und Softwarelizenzen:
- Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA): Dies ist Ihr persönlicher Berufsausweis im Chipkartenformat. Er dient zur sicheren Identifikation des Therapeuten und ermöglicht es Ihnen, elektronische Dokumente (wie den Therapiebericht) digital zu unterschreiben (qualifizierte elektronische Signatur - QES).
- Der Praxisausweis (SMC-B): Die Security Module Card Typ B identifiziert Ihre Praxis als Betriebsstätte innerhalb der TI. Ohne SMC-B kann Ihr Kartenterminal keine Verbindung zum Konnektor aufbauen.
- Das eHealth-Kartenterminal: Ein physisches, zertifiziertes Kartenlesegerät für Ihren Empfangtresen. Es dient zum Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten und zur Verifizierung der eHBA- und SMC-B-Karten.
- Der Konnektor / das TI-Gateway: Der Konnektor baut einen verschlüsselten VPN-Tunnel zur Telematikinfrastruktur auf. Moderne Lösungen nutzen Software-Gateways in zertifizierten Rechenzentren, sodass kein klobiges Hardware-Gerät mehr in Ihrer Praxis stehen muss.
Wie funktioniert die Refinanzierung der TI-Kosten?
Heilmittelerbringer müssen die Kosten für die Telematikinfrastruktur nicht selbst tragen. Gemäß den Bundesrahmenverträgen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Anschaffungs- und Betriebskosten über monatliche Pauschalen.
Im Jahr 2026 beläuft sich die TI-Förderpauschale für Physiotherapeuten auf 221,74 € pro Monat. Diese Pauschale setzt sich zusammen aus der Basis-Betriebspauschale (213,75 €) und dem eHBA-Zuschuss (7,99 €). Für Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen liegt die Pauschale bei insgesamt 213,52 € pro Monat (205,53 € Basis + 7,99 € eHBA).
Die Erstattung wird bei den zuständigen Stellen beantragt, sobald die Praxis die TI-Anbindung nachweisen kann. Die monatliche Pauschale deckt bei einer Standardpraxis die Kosten für das Lesegerät, die SMC-B, den eHBA und die laufenden Gateway-Gebühren vollständig ab — somit entsteht für Sie eine Netto-Belastung von 0 €.
Das optionale TI-Zusatzmodul von Praxura
Praxura macht Ihnen den Übergang in die digitale Zukunft so einfach wie möglich. Die TI-Anbindung ist als optionales Zusatzmodul konzipiert, das sich nahtlos in Ihre bestehende Praxisverwaltung einfügt.
Wir arbeiten dabei eng mit einem zertifizierten TI-Dienstleister zusammen, der die Bereitstellung des VPN-Gateways und den Versand der zertifizierten Hardware übernimmt. Praxura verbindet sich über gesicherte Schnittstellen mit dem Terminal in Ihrer Praxis. Sobald Sie eine elektronische Gesundheitskarte einstecken, werden die Patientendaten direkt in das System eingelesen und mit dem Rezept abgeglichen — ganz ohne Tippfehler und ohne manuellen Aufwand.