Abrechnungs-Guide · Mai 2026

Hausbesuch abrechnen.
Wegegeld bis Fahrtenbuch.

Welche Positionen Sie wann ansetzen dürfen, was die GKV erstattet, wie PKV-Patient:innen abgerechnet werden — und welche Dokumentation Sie steuerlich sauber durchbringt. Ein operativer Leitfaden ohne Floskeln.

Gültig ab 01 / 2026
Region DE · NRW-Sätze
Lesedauer 9 min
Quelle GKV-SV · vdek

01 · Vergleich

Zwei Welten, eine Verordnung.

Die Hausbesuch-Abrechnung läuft technisch und juristisch komplett unterschiedlich für gesetzlich und privat Versicherte. Die wichtigsten Unterschiede in einer geteilten Übersicht.

GKV — Heilmittelvertrag

Gesetzlich versichert

Abrechnung über § 302 SGB V via Datenannahmestelle.

  • Wegegeld pro Fahrt 8,60 €
  • Hausbesuchs-Pauschale je Besuch 15,49 €
  • Behandlung wie regulär (z. B. KG) 23,00 €
  • Patient:innen-Zuzahlung 10 % + 10 €
  • Abrechnungsweg DTA / EDIFACT
  • Frist Verordnungs-Beginn 28 Tage
PKV / Beihilfe — GOÄ-Logik

Privat versichert

Direktabrechnung an die versicherte Person, höhere Sätze.

  • Wegegeld pauschal 14 – 22 €
  • Hausbesuchszuschlag 25 – 38 €
  • Behandlung (KG) typisch 1,8 – 2,3×
  • Patient:innen-Zuzahlung keine
  • Abrechnungsweg Rechnung & SEPA
  • Frist Rechnungsstellung 90 Tage üblich

Wegegeld, Pauschale, Behandlung — drei Positionen pro Besuch.

Die häufigste Fehlannahme in Heilmittel-Praxen: ein Hausbesuch wird mit einer einzigen Position abgerechnet. Tatsächlich setzen sich die Erlöse pro Termin in der gesetzlichen Krankenversicherung aus drei klar getrennten Posten zusammen, die jeweils eigene Voraussetzungen und Nachweispflichten haben.

Zunächst die Behandlungsposition selbst — etwa KG · 20510 für klassische Krankengymnastik oder MT · 20710 für Manuelle Therapie. Diese läuft technisch identisch zur Praxisbehandlung. Darüber hinaus dürfen Sie pro Hausbesuch:

Beide Zusatzpositionen dürfen aber nur abgerechnet werden, wenn auf der ärztlichen Verordnung das Feld „Hausbesuch" explizit angekreuzt ist — egal, ob die Behandlung tatsächlich beim Patienten stattfand. Ohne dieses Kreuz keine Vergütung, ohne Ausnahme.

Praxis-Tipp

Prüfen Sie das Hausbesuch-Feld bereits bei Rezeptannahme. Fehlt es, lassen Sie es durch die verordnende Praxis nachträglich schriftlich bestätigen — Telefonate reichen für die Abrechnung nicht aus.

Was zählt eigentlich als Hausbesuch?

Der Begriff Hausbesuch ist im Heilmittel-Vertrag deutlich breiter gefasst als die alltägliche Vorstellung von „Besuch in der Wohnung". Vier verschiedene Behandlungsorte qualifizieren — mit jeweils eigenen Dokumentationsanforderungen.

01 / 04

Privatwohnung der versicherten Person

Der klassische Fall. Die Adresse muss mit der Versichertenkarte übereinstimmen. Bei abweichender Adresse (z. B. temporärer Pflegeaufenthalt bei Angehörigen) ist eine kurze schriftliche Begründung Pflicht.

Standard
100%

Volles Wegegeld & Pauschale je Termin abrechenbar.

02 / 04

Pflegeheim oder betreutes Wohnen

Vollwertiger Hausbesuch. Bei mehreren Patient:innen am selben Ort am selben Tag wird das Wegegeld jedoch anteilig aufgeteilt — bei zwei Patient:innen entfallen je 4,30 €, nicht je 8,60 €. Die Pauschale 18510 bleibt voll erhalten.

Sammelbesuch
4,30 €

Wegegeld pro Patient:in bei 2 Behandlungen am selben Ort.

03 / 04

Krankenhaus

Erlaubt bei stationären Patient:innen mit ambulanter Heilmittel-Verordnung. Achtung: Die Klinik darf keine eigene physiotherapeutische Versorgung sicherstellen — sonst Doppelvergütung. Genehmigung der Krankenkasse einholen, sonst Retax-Risiko.

Genehmigt
24,09 €

Summe Wegegeld + Pauschale zusätzlich zur KG-Position.

04 / 04

Arbeitsplatz oder Schule

Ausnahmefälle — vor allem bei chronischen Erkrankungen, die Behandlung während des Tagesablaufs erfordern. Die ärztliche Begründung muss explizit erklären, warum die Behandlung nicht in der Praxis oder zu Hause stattfinden kann.

Ausnahme
~5%

Geschätzter Anteil aller Hausbesuche bundesweit.

02 · Dokumentation

Sauber dokumentiert. Lückenlos abgerechnet.

Die Dokumentationspflichten für Hausbesuche sind strikter als für Praxistermine. Was Sie dokumentieren müssen, was steuerlich anerkannt wird und welche Lücken regelmäßig zu Retaxierungen führen.

Pflichtfelder

Was nach Heilmittel-Richtlinie zwingend dokumentiert wird.

Sechs Punkte, die bei jedem Hausbesuch im Praxissystem hinterlegt sein müssen — unabhängig von der Versichertenform.

Adresse Behandlungsort vollständig
Datum & Uhrzeit Beginn / Ende
Kilometerstände Start · End
Behandlungsinhalt codiert
Steuer

Fahrtenbuch — geschäftlich oder privat?

Ohne lückenloses Fahrtenbuch (Datum, Strecke, Anfangs-/Endkilometer, Zweck) gilt die 1-%-Regelung — typisch teurer.

Retax-Risiko

Was Kassen am häufigsten ablehnen.

Fehlendes „Hausbesuch"-Kreuz, abweichende Adresse, Doppelabrechnung bei Sammelbesuchen, fehlende medizinische Begründung.

Zeitzuschlag

Mehraufwand korrekt abgrenzen.

Wird in der GKV nicht separat vergütet — fließt in Pauschale 18510 ein. PKV-seitig je nach Vertrag aufschlagbar.

Beispielrechnung · ein Termin

Ein KG-Hausbesuch bei der AOK NRW.

Volle Abrechnungssumme inklusive aller drei Positionen — das Maximum, was Sie pro 30-Minuten-KG-Termin am Patienten erlösen können.

KG (Pos. 20510) 23,00 €
Wegegeld (18250) 8,60 €
Pauschale (18510) 15,49 €
Gesamt pro Termin 47,09 €

Steuerliche Behandlung — wo Praxen Geld verschenken.

Die größte unentdeckte Geldquelle bei Hausbesuchen liegt nicht in der Abrechnung mit der Kasse, sondern in der korrekten steuerlichen Geltendmachung der gefahrenen Strecken. Wer das Fahrzeug überwiegend (über 50 %) betrieblich nutzt, kann zwischen zwei Methoden wählen.

Methode 1 — Fahrtenbuch (genau, aber aufwendig)

Jede gefahrene Strecke wird einzeln dokumentiert: Datum, Anfangskilometerstand, Endkilometerstand, Strecke, Ziel und Zweck (z. B. „Hausbesuch Patient #1428, Bonn"). Die betrieblich gefahrenen Kilometer werden anteilig steuerlich anerkannt — typisch bei Therapeut:innen mit hohem Hausbesuch-Anteil 60-85 % betrieblich.

Methode 2 — 1-%-Regelung (pauschal, oft teurer)

Monatlich wird 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Für ein Fahrzeug mit 35.000 € Listenpreis entstehen so 350 € steuerpflichtiger Vorteil pro Monat — unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Lohnt sich praktisch nie für mobile Heilmittel-Praxen.

Faustregel

Ab etwa 15 Hausbesuchen pro Monat ist das Fahrtenbuch finanziell überlegen. Die zusätzliche Erfassungszeit pro Fahrt: unter 30 Sekunden — bei digitaler Erfassung über das Praxissystem.

Drei Fehler, die Praxen Geld kosten.

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Häufige Fragen.

Die wichtigsten Praxis-Antworten zur Hausbesuch-Abrechnung 2026.

Bei GKV-Patienten wird Wegegeld nach Position 18250 abgerechnet — in den meisten Bundesländern (inkl. NRW) 8,60 € pro einfache Fahrt. Es wird einmal pro Behandlungstag und Patient anerkannt, unabhängig von der tatsächlichen Entfernung.
Die Hausbesuch-Pauschale nach Position 18510 in Höhe von 15,49 € wird zusätzlich zur regulären Behandlungsposition abgerechnet — pro durchgeführtem Hausbesuch. Voraussetzung ist die ärztlich verordnete und auf dem Rezept angekreuzte Notwendigkeit eines Hausbesuchs.
Ohne ärztliche Kennzeichnung „Hausbesuch" auf dem Rezept dürfen weder Wegegeld noch Hausbesuch-Pauschale abgerechnet werden — auch wenn die Behandlung beim Patienten zu Hause stattfindet. In Ausnahmefällen kann eine schriftliche Nachreichung durch die verordnende Praxis nachgereicht werden.
Privatversicherte Patienten werden nach GOÄ-Logik beziehungsweise dem üblichen Honorarrahmen für Heilmittel abgerechnet. Üblich sind Faktoren zwischen 1,8 und 2,3 auf den GKV-Satz — der genaue Faktor ergibt sich aus dem Aufwand, der Region und der Versicherungsklasse.
Dokumentiert werden müssen: Adresse des Behandlungsorts, Datum und Uhrzeit, Start- und Endkilometerstand des Fahrzeugs (für die steuerliche Anerkennung), Behandlungsinhalte und die medizinische Notwendigkeit. Ohne saubere Fahrtenbuchführung droht steuerlich der Verlust des betrieblichen Anteils.
Ja. Ein Hausbesuch im Sinne der Heilmittel-Richtlinie umfasst die Wohnung der Versicherten, Alten- und Pflegeheime, betreute Wohnformen, Krankenhäuser sowie in Ausnahmefällen den Arbeitsplatz oder die Schule — sofern die ärztliche Verordnung dies stützt.
Bei Sammelbesuchen (z. B. in einem Pflegeheim mit mehreren Patienten in einer Anfahrt) wird das Wegegeld anteilig aufgeteilt. Bei zwei Patienten am selben Ort entfallen rechnerisch je 4,30 € auf jeden Versicherten — keine Vollabrechnung pro Patient zulässig.