Hintergrund: Was ist die TI und welche Fristen gelten?
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die digitale Autobahn des deutschen Gesundheitswesens. Sie verbindet Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Krankenhäuser und Heilmittelerbringer in einem geschlossenen, hochsicheren Netzwerk. Ziel ist es, medizinische Daten sicher auszutauschen und administrative Abläufe massiv zu beschleunigen.
Ursprünglich für einen früheren Zeitpunkt geplant, hat der Bundestag im November 2025 die gesetzliche Frist verschoben. Für alle Heilmittelerbringer (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie) ist der TI-Anschluss nun ab dem 01.10.2027 gesetzlich verpflichtend.
Die eVO (elektronische Heilmittelverordnung) startet bereits zum 01.01.2027. Ab diesem Zeitpunkt stellen Ärzte Verordnungen elektronisch aus. Praxen müssen ab Oktober 2027 in der Lage sein, diese Verordnungen digital anzunehmen, zu bearbeiten und im Rahmen der §302-Abrechnung zu verarbeiten.