Heilmittelabrechnung Software

Heilmittelabrechnung-Software — §302 selbst abrechnen, kommissionsfrei.

Verzichten Sie nicht länger auf 2 bis 5 Prozent Ihres Umsatzes. Praxura ist die moderne Alternative zum Abrechnungszentrum: Erstellen Sie gesetzeskonforme DTA-Datenpakete direkt im Browser — transparent, provisionsfrei und sicher.

Das Abrechnungszentrum

  • 2 % bis 5 % Umsatzverlust
    Bei einem monatlichen Praxisumsatz von 15.000 € zahlen Sie zwischen 300 € und 750 € an Gebühren — jeden Monat.
  • Manuelle Rezepterfassung
    Rezepte werden per Post versendet. Bei Fehlern drohen Absetzungen, die oft erst Wochen später auffallen.
  • Fremdbestimmte Liquidität
    Dienstleister behalten Zahlungen teils ein, um Auszahlungstermine zu steuern oder verlangen Zinsen für Vorfinanzierung.

Selbstabrechnung mit Praxura

  • 100 % provisionsfrei
    Keine prozentualen Abzüge. Praxura bietet transparente Festpreise ab 29 € im Monat — unabhängig von Ihrem Umsatz.
  • KI-Frühwarnsystem vor Ort
    Rezepte scannen per OCR. Die KI vergleicht Daten in Echtzeit mit den Richtlinien des Heilmittelkatalogs.
  • Direktzahlung auf Ihr Konto
    Die gesetzlichen Krankenkassen überweisen Gelder direkt auf Ihr Bankkonto — meist schneller als klassische Abrechner.

Warum Heilmittelerbringer umdenken: Die Abrechnungszentrum-Alternative

Über Jahrzehnte hinweg war der Weg für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen vorgezeichnet: Nach Ablauf des Verordnungszeitraums wurden die gesammelten Rezepte sortiert, in Umschläge gesteckt und an eine Abrechnungsstelle geschickt. Diese Dienstleistung ließen sich die Zentren teuer bezahlen. Mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens und modernen Softwarelösungen wie Praxura bricht dieses Monopol auf.

Als inhabergeführte Praxis arbeiten Sie hart für Ihren Erfolg. Jedes Prozent Umsatz, das Sie an einen Abrechnungsdienstleister abtreten, schmälert Ihren Gewinn und schränkt Ihre finanziellen Spielräume ein. Die Selbstabrechnung ohne Abrechnungszentrum ist heute dank standardisierter digitaler Verfahren kein bürokratisches Monster mehr, sondern eine logische Entscheidung für mehr Unabhängigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Was bedeutet §302 SGB V und das DTA-Verfahren?

Die Abrechnung von Heilmitteln mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist in Deutschland im §302 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) gesetzlich geregelt. Dieser Paragraf schreibt vor, dass Abrechnungsdaten ausschließlich im Wege des Datenträgeraustauschs (DTA) bzw. der maschinenlesbaren Abrechnung (MLA) zu übermitteln sind.

Dabei werden die Abrechnungsdaten im standardisierten EDIFACT-Format (Anlage 1 TP5 V21) verschlüsselt an die Datenannahmestellen der Kassen gesendet. Zu jeder Sendung gehört ein physischer Papierbegleitzettel, der zusammen mit den Urbelegen (den unterzeichneten Rezepten) per Post an die zuständigen Papierannahmestellen geschickt wird.

Wichtiger Hinweis zur Klarstellung: Praxura ist kein Abrechnungsdienstleister. Unsere Software bereitet die DTA-Dateien vor und validiert diese. Die eigentliche Signierung (unter Nutzung Ihres ITSG-Zertifikats) und die elektronische Übermittlung an die Datenannahmestellen führen Sie als Praxisinhaber selbst durch. Sie behalten die volle Kontrolle und sparen die Kommissionsgebühren.

Wie funktioniert der Ablauf mit Praxura?

1. Rezept erfassen und KI-Prüfung aktivieren

Sobald ein Patient mit einer Verordnung Ihre Praxis betritt, scannen oder fotografieren Sie das Rezept. Die integrierte OCR-Texterkennung erfasst alle relevanten Informationen wie Patientendaten, Arztnummer, Diagnosecode (ICD-10) und Heilmittelpositionen. Das KI-Prüfmodul vergleicht diese Daten sofort mit den aktuellen Richtlinien des Heilmittelkatalogs. Unplausibler Behandlungsbedarf, fehlerhafte Frequenzangaben oder versäumte Fristen (z. B. der Behandlungsbeginn innerhalb von 28 Tagen) werden sofort markiert. Sie können reagieren, noch bevor die erste Behandlung stattfindet.

2. Behandlungen dokumentieren

Während der Patient seine Termine wahrnimmt, dokumentieren Sie und Ihr Team die Einheiten papierlos in der digitalen Patientenakte von Praxura. Das System überwacht die Einhaltung der verordneten Heilmittel und stellt sicher, dass alle geleisteten Termine korrekt quittiert wurden. Auch Besonderheiten wie Hausbesuche und die zugehörigen Pauschalen fließen automatisch ein.

3. DTA-Datei vorbereiten

Ist eine Verordnung abgeschlossen, wechselt sie in den Status „Abrechnungsbereit“. Praxura fasst alle abrechnungsfähigen Rezepte auf Knopfdruck zusammen und erzeugt die verschlüsselte DTA-Datei im EDIFACT-Format gemäß den Richtlinien des §302 SGB V. Parallel dazu druckt die Software den gesetzlich vorgeschriebenen Begleitzettel aus.

4. Übermittlung und Auszahlung

Sie laden die vorbereitete Datei in Ihr zertifiziertes Übermittlungstool (z. B. Dakota oder eine vergleichbare Direct-Abrechnungs-Schnittstelle) hoch, signieren sie elektronisch mit Ihrem ITSG-Zertifikat und senden sie ab. Die Originalrezepte senden Sie gesammelt mit dem ausgedruckten Begleitzettel per Post an die Papierannahmestellen. Die Krankenkassen prüfen die Daten und überweisen den Abrechnungsbetrag direkt auf Ihr Praxisbankkonto.

Erstannahme und Testphase bei den Kostenträgern

Bevor Sie das erste Mal im DTA-Verfahren eigenständig abrechnen können, verlangen die Datenannahmestellen der Krankenkassen eine sogenannte Erstannahmeprüfung oder Testphase. Dies stellt sicher, dass Ihre Datenstruktur fehlerfrei ist und korrekt verarbeitet werden kann.

Im Rahmen dieser Testphase senden Sie Testdateien (oft als Echtdaten mit speziellem Test-Kennzeichen) an die Annahmestellen. Sobald diese grünes Licht geben, ist Ihre Praxis offiziell als Direktabrechner registriert. Praxura unterstützt Sie bei diesem Prozess: Die erzeugten Datensätze entsprechen zu 100 % den technischen Vorgaben der Kostenträger, sodass die Testphase in der Regel zügig und reibungslos durchlaufen wird.

Liquiditätsvorteil durch den Verzicht auf Mittler

Ein häufig genanntes Argument für Abrechnungszentren ist die sofortige Auszahlung (Vorfinanzierung). Doch diese Liquidität lassen sich die Zentren mit Zinsen und Gebühren teuer bezahlen. Bei der Selbstabrechnung fließen die Zahlungen der Kassen direkt an Sie. Nach den gesetzlichen Richtlinien müssen Krankenkassen DTA-Abrechnungen innerhalb von 14 bis 21 Tagen nach Eingang der Unterlagen begleichen. In der Praxis zahlen viele Kassen deutlich schneller. Sie erhalten Ihr Geld direkt, ohne Umwege, ohne Zinsabschläge und ohne Abhängigkeit von einem externen Dienstleister.

Abrechnung im Detail

Häufig gestellte Fragen.

Kann ich Heilmittel selbst abrechnen ohne Abrechnungszentrum?
Ja, jede Heilmittelpraxis (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie) mit einem gültigen Institutionskennzeichen (IK) hat das gesetzliche Recht zur Direktabrechnung. Praxura bereitet die notwendigen EDIFACT-DTA-Datenpakete vor, sodass Sie die Übermittlung eigenständig, schnell und ohne Provisionsabzüge durchführen können.
Was kostet Praxura — gibt es Provision?
Nein, bei Praxura gibt es keine prozentuale Provision auf Ihren Umsatz. Wir berechnen eine transparente monatliche Festgebühr für die Software-Nutzung ab 29 Euro. Egal wie viel Umsatz Sie machen: Ihre Abrechnung bleibt provisionsfrei.
Was ist §302 / DTA / MLA?
Dies sind die gesetzlichen und technischen Grundlagen für die Abrechnung im Heilmittelbereich. §302 SGB V schreibt die elektronische Datenübermittlung vor. DTA (Datenträgeraustausch) und MLA (maschinenlesbare Abrechnung) beschreiben das Datenübertragungsverfahren und das standardisierte EDIFACT-Format, welches von Praxura erzeugt wird.
Brauche ich ein ITSG-Zertifikat?
Ja. Die Krankenkassen fordern zur Absicherung der Patientendaten ein gültiges Verschlüsselungszertifikat, das von der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) ausgestellt wird. Dieses Zertifikat beantragen Sie einmalig für Ihr Institutionskennzeichen (IK). Unsere Software hilft Ihnen dabei, die Abrechnungsdateien so vorzubereiten, dass sie mit diesem Zertifikat signiert werden können.
Wie vermeide ich Absetzungen?
Dafür nutzt Praxura eine KI-gestützte Rezeptprüfung mit automatischer Texterkennung (OCR). Fehler in den Heilmittelpositionen, ungültige ICD-10-Diagnosecodes oder vergessene Arztunterschriften werden direkt beim Scannen des Rezepts erkannt. So korrigieren Sie die Fehler beim Patienten oder Arzt, bevor die Heilmittelbehandlung beginnt.

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