Der gesetzliche Eigenanteil und offene Privatrechnungen belasten die Liquidität von Heilmittelpraxen erheblich. Erfahren Sie, wie Sie mit Praxura die Zuzahlung automatisch berechnen, quittieren und offene Posten per automatisiertem Mahnwesen absichern.
Für gesetzlich versicherte Patienten gilt bei Heilmittel-Verordnungen (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie) eine Zuzahlungspflicht. Diese ist kein Entgelt für die Praxis, sondern wird im Auftrag der Krankenkassen eingezogen und mit dem Erstattungsbetrag verrechnet.
Der Eigenanteil setzt sich gemäß § 32 SGB V aus 10 % der Behandlungskosten (Heilmittelpreise nach dem bundeseinheitlichen Heilmittelkatalog) plus 10 € je Verordnung zusammen.
Kinder unter 18 Jahren sind grundsätzlich befreit. Erwachsene Patienten müssen einen gültigen Befreiungsausweis vorlegen. Die Praxis ist gesetzlich verpflichtet, das Vorliegen einer Befreiung zu prüfen und zu dokumentieren.
Zahlungsausfälle und schleppende Zahlungseingänge sind ein häufig unterschätztes Risiko für Heilmittelpraxen. Da Krankenkassen bei der Abrechnung die Zuzahlung automatisch vom Erstattungsbetrag abziehen, bleibt die Praxis auf dem Minus sitzen, wenn der Patient nicht zahlt.
Die Krankenkasse überweist der Praxis bei der Abrechnung nur 90 % des Vertragssatzes abzüglich der 10 € Pauschale. Die fehlenden Beträge müssen direkt beim Patienten eingezogen werden – geschieht dies nicht, sinkt der Praxisumsatz spürbar.
Das manuelle Nachverfolgen von Kleinstbeträgen (wie 20 € oder 30 € Zuzahlung) kostet wertvolle Therapie- und Anmeldezeit. Ohne ein systematisches Vorgehen gehen diese Forderungen im Praxisalltag oft unter.
"Jede nicht eingezogene Zuzahlung ist ein direkter Umsatzverlust, da die Krankenkasse den Eigenanteil unweigerlich von Ihrer Erstattung abzieht."
Praxura nimmt Ihnen das Rechnen und die manuelle Belegerstellung komplett ab. Die Software ermittelt anhand des hinterlegten Heilmittelkatalogs und des Rezeptstatus den genauen Betrag und bereitet alles für den reibungslosen Ablauf vor.
Sobald eine Verordnung in der digitalen Patientenakte erfasst wird, berechnet Praxura automatisch den exakten Eigenanteil. Der Befreiungsstatus wird zentral im System hinterlegt und berücksichtigt.
Mit einem Klick drucken Sie die Zuzahlungsrechnung oder eine rechtskonforme Zahlungsquittung für den Patienten aus. So halten Sie die gesetzliche Nachweispflicht mühelos ein.
Stand 2026. Rechenbeispiel ohne Gewähr. GKV-Sätze weichen je nach Bundesland und Verband ab.
Wenn Patienten Zuzahlungen oder Privatrechnungen nicht direkt begleichen, greift das automatisierte Mahnwesen von Praxura. Sie behalten offene Posten im Blick, ohne manuell Listen abgleichen zu müssen.
Das System führt offene Rechnungen in einer übersichtlichen Mahnliste. Nach Ablauf des Zahlungsziels werden Mahnungen in definierten Eskalationsstufen vorbereitet.
Sie können Zahlungserinnerungen und Mahnschreiben gesammelt als PDF generieren und ausdrucken oder direkt per Mail versenden. Das spart wertvolle Verwaltungszeit an der Rezeption.
Zahlungseingänge müssen GoBD-konform dokumentiert und revisionssicher archiviert werden. Das bedeutet: Keine nachträglichen, unprotokollierten Änderungen an Rechnungen und Quittungen. Praxura sichert Ihre Buchhaltung rechtlich ab.
Jede erstellte Quittung und jeder erfasste Zahlungseingang wird chronologisch in der GoBD-konformen Belegliste erfasst. Das Journal ist unveränderbar und lückenlos nachvollziehbar.
Am Monatsende exportieren Sie die Belegdaten mit wenigen Klicks. Ihr Steuerberater erhält eine saubere CSV- oder DATEV-kompatible Datei, was Rückfragen minimiert und Buchungskosten spart.
Sichern Sie die Liquidität Ihrer Praxis. Berechnen Sie Zuzahlungen automatisiert, erstellen Sie rechtskonforme Belege und nutzen Sie das automatisierte Mahnwesen von Praxura.
Wissenswertes rund um Zuzahlungen und das Mahnwesen in Heilmittelpraxen.