Praxis-Guide · 2026

Blankoverordnung Physiotherapie — Therapiehoheit, neu definiert.

Seit dem 1. November 2024 dürfen Sie als Praxis selbst entscheiden, welche Heilmittel Sie einsetzen — und werden dafür pro Verordnung mit 89,34 € zusätzlich vergütet. Was es bedeutet, was es bringt, und worauf Sie 2026 wirklich achten müssen.

+89,34€ pro Blankoverordnung
Prozessdokumentation + Mehraufwand, zusätzlich zur regulären Heilmittel-Vergütung.
16 Wochen Gültigkeitsdauer
Verlängerter Zeitrahmen statt 12 Wochen — mehr therapeutische Flexibilität.
28 TageBehandlungsbeginn-Frist
Innerhalb dieser Frist muss der erste Termin stattfinden, sonst verfällt die Verordnung.
100%Therapiewahlfreiheit
Heilmittel, Frequenz und Einheitenanzahl entscheidet die Praxis selbst.

Was die Blankoverordnung wirklich bedeutet.

Über Jahrzehnte hat die deutsche Heilmittel-Versorgung nach einem festen Schema funktioniert: Die Ärztin verordnet, die Praxis führt aus. Welches Heilmittel, in welcher Frequenz, wie viele Einheiten — alles vorgegeben, bevor die Patientin überhaupt zum ersten Befund-Termin erscheint.

Mit dem Inkrafttreten der §§ 73 Abs. 10 und 125a SGB V zum 1. November 2024 hat sich dieses Verhältnis grundsätzlich verschoben. Die Blankoverordnung — manchmal auch Modellvorhaben Direktzugang genannt, obwohl es technisch kein Direktzugang ist — verlagert die Therapieentscheidung dorthin, wo die fachliche Expertise tatsächlich sitzt: in die Praxis.

§ 125a SGB V · Abs. 1, Satz 1
„Die Heilmittelerbringer entscheiden über die Auswahl der Heilmittel, deren Dauer und Frequenz sowie die Gesamtzahl der Behandlungseinheiten innerhalb der von der Vertragsärztin vorgegebenen Diagnosegruppe."

Das ist keine kosmetische Reform. Es ist eine Anerkennung dessen, was Therapeut:innen seit Jahrzehnten leisten — verbunden mit einer angemessenen Vergütung des Mehraufwands, der durch diese erweiterte Verantwortung entsteht.

Welche Diagnosegruppen sind aktuell freigegeben?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich für eine schrittweise Einführung entschieden — eine pragmatische, wenn auch für viele Praxen frustrierende Entscheidung. Stand 2026 ist ausschließlich die Diagnosegruppe EX freigegeben, und zwar in einem definierten Indikationsbereich.

Freigeschaltete Diagnosegruppen.

Stand Mai 2026. Die Ausweitung weiterer Gruppen wird durch den G-BA evaluiert.

Gruppe Indikation Status Verfügbar
EX Schulterregion z. B. ICD M24.41 — Habituelle Subluxation Live seit 11/2024
WS Wirbelsäulen-Erkrankungen z. B. Rücken- und Halswirbelsäulen-Indikationen Geplant in Evaluation
EX·UE Untere Extremität Knie, Hüfte, Sprunggelenk Geplant in Evaluation
ZN Zentrales Nervensystem Neurologische Indikationen — derzeit in Voruntersuchung Geplant offen

Die Vergütung — wofür Sie tatsächlich bezahlt werden.

Hier liegt der materielle Kern der Reform. Eine Blankoverordnung wird zusätzlich zu den regulären Heilmittel-Positionen vergütet — und zwar mit zwei klar definierten Pauschalen pro Verordnungsblatt.

Pauschale 1
34,34€ Prozessdokumentationspauschale

Vergütet den erweiterten Dokumentationsaufwand: physiotherapeutische Diagnostik, Therapieziele, gewählte Heilmittel inklusive Begründung sowie Verlaufsbeobachtung. Wird einmal pro Verordnungsblatt abgerechnet — unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Einheiten.

Pauschale 2
55,00€ Mehraufwandspauschale

Kompensiert die erweiterte Verantwortung für Heilmittel-Auswahl, Frequenz und Behandlungsumfang.

Summe
+89,34€ zusätzlich pro Blankoverordnung

Bei 8 Blanko-Verordnungen pro Woche entstehen über 38.000 € Mehrumsatz im Jahr — ohne Mehraufwand an Behandlungszeit.

„Die Reform verlagert nicht nur Verantwortung — sie verlagert auch Wertschöpfung in die Praxis."

Gültigkeit und Fristen — aufgepasst.

Die rechtlichen Fristen unterscheiden sich von der klassischen Verordnung — wer hier nicht aufpasst, verliert die gesamte Verordnung samt Boni:

Welche Praxen dürfen abrechnen?

Nicht jede Praxis darf automatisch Blanko-Verordnungen ausführen. Es gelten klare Voraussetzungen — vergleichbar mit denen für Direktzugang oder sektorale Heilpraktiker-Therapie:

Strukturelle Voraussetzungen

Fachliche Voraussetzungen

Die unsichtbare Seite: Dokumentationspflichten.

Die Prozessdokumentationspauschale ist kein Geschenk — sie kommt mit einer klaren Erwartung. Eine Blankoverordnung erfordert eine deutlich erweiterte Dokumentation, die im Konfliktfall die Behandlungsentscheidung nachvollziehbar belegen muss.

Mindestens dokumentiert werden müssen:

Die Dokumentation muss revisionssicher sein — das heißt: nachträglich nicht unbemerkt veränderbar, mit eindeutigen Zeitstempeln und nachvollziehbarem Therapeut:innen-Bezug.

DSGVO — was viele Praxen unterschätzen.

Die erweiterte Dokumentation berührt zwangsläufig die Datenschutz-Grundverordnung. Gesundheitsdaten fallen unter Art. 9 DSGVO (besondere Kategorien personenbezogener Daten) — der Schutzbedarf ist maximal.

Konkret bedeutet das für Ihre Praxis:

Die Sanktionen bei Verstößen sind erheblich (bis zu 4 % des Jahresumsatzes oder 20 Mio. €) — aber im Praxisalltag noch wichtiger ist das Vertrauensverhältnis zu Ihren Patient:innen, das durch saubere Datenverarbeitung gestärkt wird.

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Häufig gestellte Fragen.

Die wichtigsten Praxis-Antworten zur Blankoverordnung 2026.

Die Blankoverordnung ist eine ärztliche Verordnung nach § 125a SGB V, bei der die ausstellende Ärztin nur Diagnose und Diagnosegruppe vorgibt. Das konkrete Heilmittel, die Frequenz und die Anzahl der Einheiten wählt die Physiotherapie-Praxis selbst — innerhalb des Heilmittelkatalogs.
Die rechtliche Grundlage durch §§ 73 Abs. 10 und 125a SGB V trat zum 1. November 2024 in Kraft. Aktuell ist sie für die Diagnosegruppe EX (Schulter) freigeschaltet. Weitere Diagnosegruppen folgen schrittweise nach Beschluss des G-BA.
Stand 2026 ist ausschließlich die Diagnosegruppe EX — Schulterregion (z. B. ICD M24.41 Habituelle Subluxation) freigegeben. Die KBV und der GKV-Spitzenverband prüfen die Ausweitung auf weitere Diagnosegruppen wie Wirbelsäule und untere Extremität.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 16 Wochen ab Ausstellungsdatum. Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden, sonst verfällt die Verordnung. Bei dringendem Behandlungsbedarf ('Dringend' angekreuzt) muss innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.
Zusätzlich zur normalen Heilmittelvergütung erhält die Praxis je Blanko-Verordnung eine Prozessdokumentationspauschale von 34,34 € sowie eine Mehraufwandspauschale von 55,00 € — insgesamt 89,34 € pro Verordnungsblatt.
Die behandelnde Therapeutin muss eine Zulassung nach § 124 SGB V besitzen sowie die einschlägigen Qualifikationen für die jeweilige Diagnosegruppe (für EX z. B. Manuelle Therapie, MLD, KG-Gerät). Die Praxis muss eine IK-Nummer haben.
Eine Blankoverordnung erfordert eine erweiterte Prozessdokumentation: physiotherapeutische Diagnostik, Therapieziele, gewählte Heilmittel mit Begründung sowie Verlaufsdokumentation. Diese muss elektronisch revisionssicher und nach DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f vertraulich gespeichert werden.