Heilmittelabrechnung 9 Minuten Lesezeit Veröffentlicht Juni 2026

Heilmittel selbst abrechnen oder Abrechnungszentrum?
Der §302-Kostenvergleich für Therapiepraxen

Viele Physio-, Ergo-, Logo- und Podologiepraxen geben monatlich Hunderte oder Tausende Euro an Abrechnungsstellen ab. Doch dank moderner Softwarelösungen ist die Selbstabrechnung nach § 302 SGB V heute einfacher und sicherer denn je. Wir vergleichen die beiden Modelle ehrlich in Bezug auf Kosten, Liquidität und Aufwand.

01 / 05 Grundlagen & Theorie

Wie funktioniert die Selbstabrechnung nach § 302 SGB V?

Gesetzliche Grundlage für die Abrechnung erbrachter Heilmittel mit den Krankenkassen ist der Paragraf 302 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Er schreibt vor, dass Abrechnungsdaten elektronisch per Datenträgeraustausch (DTA) und maschineller Leistungsabrechnung (MLA) an die Datenannahmestellen übermittelt werden müssen.

ITSG-Zertifikat & Verschlüsselung

Um DTA-Dateien direkt zu übermitteln, benötigt Ihre Praxis ein eigenes ITSG-Zertifikat (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung). Dieses verschlüsselt die Patientendaten DSGVO-konform. Sie beantragen das Zertifikat einmalig für drei Jahre.

Erstannahme & Testphase

Bevor Sie die erste echte Abrechnung durchführen, verlangen die Datenannahmestellen eine kurze Testphase. Dabei senden Sie eine Test-DTA-Datei mit fiktiven Datensätzen ein, um sicherzustellen, dass die Übermittlung technisch einwandfrei funktioniert. Nach erfolgreicher Freigabe erfolgt der Echtbetrieb.

02 / 05 Finanzieller Vergleich

Abrechnungszentrum vs. Selbstabrechnung: Der Kostenvergleich

Der größte Unterschied zwischen beiden Wegen liegt in der Gebührenstruktur. Abrechnungsdienstleister verlangen eine prozentuale Provision auf Ihr Abrechnungsvolumen, während die Selbstabrechnung über eine Software kommissionsfrei ist.

Provision von 2 % bis 5 %

Klassische Abrechnungsstellen behalten für ihre Dienste einen Teil Ihres Umsatzes ein. Je nach Tarif, Auszahlungsziel und Zusatzoptionen liegt die Provision zwischen 2 % und 5 % des Bruttovolumens.

Rechenbeispiel: Bis zu 5.000 € Ersparnis

Bei einem Jahresumsatz von 100.000 € zahlen Sie dem Abrechnungszentrum zwischen 2.000 € und 5.000 € pro Jahr. Mit einer kommissionsfreien Praxissoftware zahlen Sie lediglich die feste, planbare Softwarelizenz – die gesparten Tausende Euro verbleiben vollständig in Ihrer Praxis.

Kriterium Klassisches Abrechnungszentrum Praxura & Selbstabrechnung
Provision / Gebühren 2 % bis 5 % vom Bruttoumsatz 0 % (Kommissionsfrei)
Liquidität / Auszahlung Verzögert (10–30 Tage) oder teure Sofortauszahlungsgebühr Direktzahlung der Krankenkassen auf Ihr Praxis-Konto (meist 7–14 Tage)
Rezeptprüfung Manuell/Spät (Fehler fallen oft erst nach Postversand auf) KI-Rezeptprüfung (OCR-Scan + Echtzeit-Abgleich vorab)
Mahnwesen Starr, fremdgesteuert (kann Patientenbeziehung belasten) Flexibel und automatisiert in Ihrer Hand (Mahnstufen einstellbar)
Abrechnungsweg Postalischer Papierversand durch die Praxis DTA-Datei wird vorbereitet; sichere Einreichung per Knopfdruck
03 / 05 Geldfluss & Fristen

Liquidität und Fristen: Wann ist das Geld auf dem Konto?

Die Sorge vor Liquiditätsengpässen ist der Hauptgrund, warum sich Praxen an Abrechnungszentren binden. Doch das Gesetz schützt selbstabrechnende Praxen vor langen Wartezeiten.

Gesetzliche Zahlungsfristen

Laut den Rahmenverträgen nach § 125 SGB V müssen gesetzliche Krankenkassen elektronisch eingereichte DTA-Abrechnungen zügig begleichen. Die Zahlungsfrist liegt meist bei 14 bis maximal 21 Tagen ab Posteingang der Urbelege. In der Praxis zahlen viele Kassen bereits nach 7 bis 14 Tagen.

Direkte Auszahlung ohne Mittler

Da kein Abrechnungszentrum als Mittler zwischengeschaltet ist, fließt das Geld direkt von den Kassen auf Ihr Bankkonto. Sie behalten die volle Kontrolle über Ihren Cashflow und sind unabhängig von den Auszahlungszyklen Dritter.

04 / 05 Qualitätsmanagement

Retaxationen verhindern durch moderne KI-Rezeptprüfung

Absetzungen (Retaxationen) der Krankenkassen wegen formaler Fehler auf dem Rezept (z.B. falsche Frequenz, fehlender ICD-10 Code) sind das größte Risiko bei der Heilmittelabrechnung.

Echtzeit-OCR-Scan

Praxura löst dieses Problem durch eine integrierte **KI-Rezeptprüfung**. Sie fotografieren das Heilmittelrezept einfach mit dem Smartphone oder scannen es ein. Die OCR-Technologie liest alle Daten in Sekunden aus.

Plausibilitätsabgleich

Die Software gleicht die erfassten Daten in Echtzeit mit dem aktuellen Heilmittelkatalog ab. Erkennt das System eine Unstimmigkeit, erhalten Sie sofort eine Warnung. So können Sie Fehler korrigieren, noch bevor die Behandlung beginnt, und Absetzungen konsequent vermeiden.

05 / 05 Praxura Abrechnung

Die Praxura-Lösung: Selbstabrechnung neu gedacht

Um Missverständnissen vorzubeugen: Praxura ist kein Abrechnungsdienstleister und erhebt keine prozentualen Gebühren. Wir geben Ihnen stattdessen das Werkzeug an die Hand, um die Abrechnung komplett kommissionsfrei selbst durchzuführen.

§302 DTA-Abrechnung vorbereiten

Praxura bereitet die DTA-Abrechnungsdatei nach § 302 SGB V für Sie vor. Mit Ihrem ITSG-Zertifikat signieren Sie diese Datei und senden sie direkt an die Kassen. Sie behalten 100 % Ihrer Einnahmen provisionsfrei.

GoBD-konforme Belegliste

Das System generiert automatisch eine GoBD-konforme Belegliste, die alle Geschäftsvorfälle manipulationssicher dokumentiert. Das sorgt für absolute steuerliche Sicherheit bei Betriebsprüfungen.

Zuzahlung & Quittungsdruck

Die gesetzliche Zuzahlung (10 % des Heilmittelwerts + 10 € je Verordnung) berechnet Praxura automatisch. Sie drucken die Quittung für den Eigenanteil direkt aus der Software für den Patienten aus.

Integrierte Praxisverwaltung

Vom **elektronischen Fahrtenbuch** mit **Routenplanung** und Berechnung der **Wegepauschale** bei Hausbesuchen, über die **digitale Anamnese**, bis hin zum **Mahnwesen** (automatisierte Zahlungserinnerungen bei offenen Rechnungen): Praxura steuert Ihren gesamten Praxis-Workflow aus einer Hand.

"Warum sollten Sie einem Abrechnungszentrum 2 % bis 5 % Ihres Umsatzes schenken, wenn moderne Software denselben Prozess automatisiert und fehlerfrei erledigt?"

Praxura Redaktion

Kommissionsfreie Direktabrechnung

Sparen Sie Tausende Euro mit Praxura

Überlassen Sie Ihren hart erarbeiteten Umsatz nicht Abrechnungsstellen. Nutzen Sie Praxura, um Ihre Abrechnung selbst vorzubereiten, Absetzungen per KI-Prüfung zu verhindern und Ihre Praxis ganzheitlich zu digitalisieren.

Häufig gestellte Fragen zur Selbstabrechnung

Wissenswertes über § 302 SGB V, ITSG-Zertifikate und die kommissionsfreie Abrechnung.

Ja. Nach § 302 SGB V ist jeder zugelassene Heilmittelerbringer berechtigt, direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt im DTA-Format an die Datenannahmestellen der Kassen.
Abrechnungszentren behalten eine Provision auf den Abrechnungsbetrag ein. Diese liegt je nach Vertrag und Auszahlungsfrist zwischen 2 % und 5 %. Bei 100.000 € Umsatz zahlen Sie somit jährliche Gebühren von 2.000 € bis 5.000 € an den Dienstleister.
Der Paragraf 302 SGB V bildet den gesetzlichen Rahmen für die Abrechnung. DTA steht für Datenträgeraustausch und MLA für Maschinelle Leistungsabrechnung. Sie beschreiben den digitalen Standard für die Datenübermittlung zwischen Praxis und Kassen.
Ja. Für die verschlüsselte Übertragung der Abrechnungsdateien an die Datenannahmestellen ist ein ITSG-Zertifikat zwingend notwendig. Dieses beantragt die Praxis selbst bei der ITSG. Die Kosten belaufen sich auf ca. 60 € für eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren.
Praxura schützt Sie durch eine Echtzeit-Rezeptprüfung mit integrierter Texterkennung (OCR). Unstimmigkeiten mit dem Heilmittelkatalog, fehlende Arztunterschriften oder verpasste Fristen werden Ihnen sofort angezeigt, sodass Sie das Rezept korrigieren lassen können, bevor Sie es einreichen.