Wie entstehen die Heilmittel-Preise?
Heilmittel-Vergütung in Deutschland ist nicht in einer einzigen Bundes-Tabelle zentral festgelegt. Sie entsteht durch Verträge zwischen den Spitzenverbänden der Heilmittelerbringer und dem GKV-Spitzenverband — und kann je nach Bundesland, Berufsgruppe und Vertragsstand leicht abweichen. Bundeseinheitliche Regelungen gelten erst seit der Reform durch das TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) und der Festsetzung durch die Schiedsstellen 2020.
Seit der TSVG-Reform sind die Sätze für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie weitgehend bundesweit harmonisiert. Lokale Abweichungen liegen oft im einstelligen Prozentbereich.
Die Sätze werden jährlich überprüft und meist zum 01.01. eines Jahres angepasst — typischerweise um 2–4 % je nach Lohn- und Inflationsentwicklung. 2026er-Sätze gelten ab Januar 2026.
Manche Bundesländer haben Verbandszuschläge oder Strukturzuschläge ausgehandelt. Diese werden direkt in die Quartalsabrechnung eingerechnet und sind in unseren Tabellen nicht separat ausgewiesen.
Privatpatienten werden nach GebüH oder vergleichbaren Tarifen abgerechnet — die Sätze liegen typischerweise 30–80 % über den GKV-Sätzen. Diese Übersicht behandelt nur die GKV-Vergütung.