Was ist die ePA für alle — und was ist neu?
Die ePA gibt es technisch seit 2021. Bis Ende 2024 war sie eine reine Opt-in-Lösung — mit folgerichtig niedriger Verbreitung. Das hat sich grundlegend geändert: Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) wurde 2025 das Opt-out-Modell eingeführt. Jeder gesetzlich Versicherte erhält automatisch eine ePA, sofern er ihr nicht aktiv widerspricht. Damit wird die ePA innerhalb weniger Jahre faktisch zum Standard.
Schätzungen zufolge nutzen seit Einführung des Opt-out-Modells über 70 Mio. Versicherte aktiv oder passiv die ePA. Die Widerspruchsquote liegt im einstelligen Prozentbereich — deutlich niedriger als von Kritikern erwartet.
Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken — und perspektivisch auch Heilmittelerbringer. Die ePA ist also keine Praxis-spezifische Akte (wie Ihre interne Karteikarte), sondern ein versicherungsübergreifendes Repository, das Patient:innen lebenslang begleitet.
Die ePA ersetzt nicht die interne Praxis-Akte. Ihre Anamnese, Behandlungsdokumentation, Trainingspläne und internen Befunde bleiben in Ihrer Praxissoftware. Die ePA ist eine Schnittstelle zum versicherungsübergreifenden Informationsaustausch — nicht der Ersatz Ihrer Karteikarte.
Patient:innen entscheiden selbst, welche Dokumente in der Akte landen, welche gelöscht werden und wer wie lange Zugriff hat. Die ePA ist eine Patienten-zentrierte Akte — nicht eine Leistungserbringer-Akte.