Telematikinfrastruktur 8 Minuten Lesezeit Veröffentlicht Juni 2026

Die ePA für alle — in der Heilmittelpraxis.
Zugriff, Pflichten und Praxis-Workflow ab 2026

Seit Januar 2025 erhält jede:r gesetzlich Versicherte in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) — es sei denn, sie wird aktiv abgelehnt (Opt-out). Für Heilmittel-Praxen bedeutet das: Patienten kommen mit Erwartungen. Wer Befunde, Verordnungen und Therapieberichte sauber in der ePA bündelt, wird zur ersten Wahl bei digital affinen Patient:innen. Dieser Leitfaden erklärt Zugriff, Hardware und Workflow.

Kurz und knapp — ePA für Heilmittel-Praxen

Wer Zugriff hat: Heilmittelerbringer nach Patienten-Freigabe (eGK-Steckung 90 Tage, App-Erlaubnis individuell, Verordnungs-Bezug). Was drin ist: Verordnungen, Arzt-/Klinikbriefe, Medikamentenliste, perspektivisch Therapieberichte. Pflicht zum Einstellen: noch nein, aber empfohlen. Hardware: dieselbe wie für TI-Anbindung — keine Zusatzkosten.

01 / 05 Grundlagen

Was ist die ePA für alle — und was ist neu?

Die ePA gibt es technisch seit 2021. Bis Ende 2024 war sie eine reine Opt-in-Lösung — mit folgerichtig niedriger Verbreitung. Das hat sich grundlegend geändert: Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) wurde 2025 das Opt-out-Modell eingeführt. Jeder gesetzlich Versicherte erhält automatisch eine ePA, sofern er ihr nicht aktiv widerspricht. Damit wird die ePA innerhalb weniger Jahre faktisch zum Standard.

Versichertenzahlen

Schätzungen zufolge nutzen seit Einführung des Opt-out-Modells über 70 Mio. Versicherte aktiv oder passiv die ePA. Die Widerspruchsquote liegt im einstelligen Prozentbereich — deutlich niedriger als von Kritikern erwartet.

Wer befüllt die Akte?

Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken — und perspektivisch auch Heilmittelerbringer. Die ePA ist also keine Praxis-spezifische Akte (wie Ihre interne Karteikarte), sondern ein versicherungsübergreifendes Repository, das Patient:innen lebenslang begleitet.

Was sie nicht ist

Die ePA ersetzt nicht die interne Praxis-Akte. Ihre Anamnese, Behandlungsdokumentation, Trainingspläne und internen Befunde bleiben in Ihrer Praxissoftware. Die ePA ist eine Schnittstelle zum versicherungsübergreifenden Informationsaustausch — nicht der Ersatz Ihrer Karteikarte.

Patient bestimmt

Patient:innen entscheiden selbst, welche Dokumente in der Akte landen, welche gelöscht werden und wer wie lange Zugriff hat. Die ePA ist eine Patienten-zentrierte Akte — nicht eine Leistungserbringer-Akte.

02 / 05 Zugriff

Wie bekommt Ihre Praxis Zugriff?

Der ePA-Zugriff ist explizit an eine Behandlungsbeziehung gekoppelt — und vom Patienten freizugeben. Es gibt drei zentrale Mechanismen:

Mechanismus Ablauf Standardzeitraum
eGK-Steckung Patient steckt seine Gesundheitskarte am Terminal — Zugriff wird automatisch für die Behandlungszeit gewährt. 90 Tage (rollierend)
App-Berechtigung Patient erteilt in der ePA-App seiner Krankenkasse Ihrer Praxis explizit Zugriff (SMC-B-basiert). individuell wählbar
Verordnungs-Bezug Über die eVO kann ein impliziter Zugriff für die Verordnungslaufzeit gewährt werden. Verordnungslaufzeit

Wichtig: Ohne Freigabe sehen Sie die ePA nicht — nicht einmal die Tatsache, dass es eine gibt. Patient:innen können einzelne Dokumente verschatten (z. B. besonders sensible Befunde wie Psychotherapie). In diesem Fall fehlen diese Dokumente im Praxis-Zugriff, ohne dass Sie darüber informiert werden. Klären Sie Patient:innen entsprechend auf.

03 / 05 Inhalte

Welche Dokumente sind für Heilmittel-Praxen relevant?

Die ePA ist nicht ein einzelnes Dokument, sondern ein strukturierter Container für unterschiedliche Dokumentenarten (jeweils mit Metadaten wie Erstellungsdatum, Aussteller, Kategorie). Folgende sind für Heilmittelerbringer in der Praxis besonders nützlich:

Heilmittelverordnungen

Sobald die eVO live ist, landen alle vergangenen Verordnungen strukturiert in der ePA. Sie sehen direkt, welche Vor-Verordnungen es gab, ob Folgeverordnungen typischerweise vom selben Arzt kommen und welche Diagnosegruppen behandelt wurden.

Arzt- & Klinikbriefe

Befunde von MRT/CT, OP-Berichte, Reha-Abschlussberichte. Gerade bei post-operativen Patienten sind diese Dokumente die wertvollste Therapie-Grundlage — und ersetzen das "ich weiß auch nicht, was der Arzt mir erzählt hat".

Medikamentenliste

Strukturierte Medikationsliste aus dem eMP (elektronischer Medikationsplan). Relevant für Therapeut:innen z. B. bei Blutverdünnern (Vorsicht Manuelle Therapie), Schmerzmitteln (Schmerzbild verschleiert), Cortison-Therapie usw.

Therapieberichte (perspektivisch)

Auch Therapieberichte aus früheren Heilmittel-Behandlungen werden zunehmend strukturiert in die ePA eingestellt. Sie sehen, was eine andere Praxis bereits an Befunden und Therapien dokumentiert hat — ein massiver Effizienzgewinn bei Patienten-Wechseln.

04 / 05 Datenschutz

Datenschutz, Zugriffs-Logs und Verantwortlichkeit

Die ePA ist eines der bestgeprüften Systeme im deutschen Gesundheitswesen. Jeder Zugriff wird protokolliert, die Verschlüsselung erfolgt clientseitig (Zero-Trust gegenüber der gematik selbst). Trotzdem sind für die Praxis einige Punkte wichtig:

Zugriffsprotokoll für Patient sichtbar

Patient:innen sehen in ihrer App, wann welche Praxis welches Dokument abgerufen hat. Achten Sie auf eine begründbare Zugriffsfrequenz — pauschales Stöbern ohne Behandlungsbezug ist datenschutzrechtlich kritisch und kann zu Beschwerden führen.

Zweckbindung

Der ePA-Zugriff dient ausschließlich der konkreten Heilmittel-Behandlung. Marketing-Analysen, Patientenakquise oder anonymisierte Forschung sind ohne explizite Freigabe untersagt.

Aufbewahrungspflicht bleibt

Auch wenn Dokumente in der ePA liegen: Ihre praxisinternen Aufbewahrungspflichten (BGB / SGB V) bleiben bestehen. Therapieberichte, Behandlungsdokumentation und Verordnungs-Kopien sind weiterhin in Ihrer eigenen Praxis-Software vorzuhalten.

DSGVO-Verantwortlichkeit

Für die ePA selbst ist die gematik bzw. die Krankenkasse Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Sie sind als Praxis lediglich Datenverarbeiter im konkreten Behandlungsfall — das vereinfacht Ihre Pflichten gegenüber der reinen Karteikarte deutlich.

05 / 05 Praxura

So integriert Praxura die ePA in den Praxisalltag

Klassische "ePA-Clients" sind separate Programme: Patient stecken, App öffnen, Dokumente herunterladen, irgendwo in die eigene Akte sortieren. Praxura macht das überflüssig — ePA ist ein integrierter Layer, kein zusätzliches Tool.

ePA-Tab in jeder Patientenakte

Sobald ein Patient seine ePA freigegeben hat, erscheint in seinem Praxura-Dossier ein "ePA"-Tab mit allen freigegebenen Dokumenten — chronologisch sortiert, mit Vorschau und Download-Option.

Therapiebericht signiert einstellen

Ihre Therapieberichte (Anlage 4 HMR) können Sie mit einem Klick — signiert per eHBA — in die ePA hochladen. Patient:innen profitieren von einer vollständigen Akte, die behandlungsübergreifend verfügbar ist.

Smart-Verknüpfungen

ePA-Dokumente werden automatisch mit passenden Praxura-Objekten verknüpft: Arztbrief → behandelnder Arzt, Verordnung → Behandlungsserie, Medikationsliste → Risikohinweis-Banner im Patientendossier.

Audit-konformes Zugriffslog

Jeder ePA-Zugriff wird revisionssicher protokolliert (wer, wann, welches Dokument, Behandlungsbezug). Bei Patienten-Rückfragen oder Datenschutz-Anfragen können Sie jederzeit nachweisen, warum welcher Zugriff erfolgt ist.

"Die ePA ist nicht das Ende der Praxis-Akte — sondern der Anfang einer Welt, in der Patient:innen nicht jeden Befund dreimal mitbringen müssen."

Praxura Redaktion

ePA ohne zusätzliches Tool

Praxura macht die ePA zum natürlichen Teil Ihrer Patientenakte.

Sehen Sie in einer kostenlosen Demo, wie freigegebene ePA-Dokumente in Praxura erscheinen, wie Sie signierte Therapieberichte einstellen und wie das Zugriffs-Audit-Log Sie bei DSGVO-Anfragen schützt.

Häufige Fragen zur ePA

Was Heilmittel-Praxen zur elektronischen Patientenakte wissen sollten.

Die ePA für alle ist die seit Januar 2025 automatisch eingerichtete elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten (Opt-out-Modell). Sie bündelt Befunde, Verordnungen, Arztbriefe und Medikationsliste an einer zentralen Stelle.
Ja — Heilmittelerbringer sind ePA-berechtigte Leistungserbringer. Der Zugriff erfolgt nach Freigabe (eGK-Steckung oder App-Berechtigung) und ist auf die Behandlungszeit beschränkt (Standardzeitraum 90 Tage).
Eine Pflicht besteht aktuell nicht, aber das Hochladen von Therapieberichten und Eingangsassessments wird empfohlen — Patient:innen fragen zunehmend danach und die behandlungsübergreifende Versorgung verbessert sich.
Dieselbe TI-Ausstattung wie für eVO und §302-DTA: eHealth-Kartenterminal, SMC-B, eHBA, TI-Gateway. Wer für die TI-Anbindung 2027 gerüstet ist, kann die ePA ohne Zusatzkosten nutzen.
Direkt im Patientendossier — kein separates ePA-Programm. Freigegebene Dokumente erscheinen automatisch, Therapieberichte werden signiert hochgeladen, jeder Zugriff wird audit-konform protokolliert.