Zulassung, IK-Nummer & Verbandsmitgliedschaft
Ohne Krankenkassen-Zulassung können Sie keine GKV-Patienten abrechnen — also: keine Existenz. Diese Phase ist der Engpass. Beginnen Sie damit, sobald die Entscheidung steht.
Voraussetzung ist die staatliche Anerkennung als Physiotherapeut:in, Ergotherapeut:in, Logopäd:in oder Podolog:in. Ausländische Abschlüsse müssen vorher anerkannt werden (Bezirksregierung).
Beantragung bei der zuständigen Krankenkassen-Zulassungsstelle (oft AOK-Landesverband). Geprüft werden Räumlichkeiten, Ausstattung, Hygiene und Qualifikation. Bearbeitungszeit 4–8 Wochen.
Das Institutionskennzeichen wird bei der ARGE IK (arge-ik.de) beantragt — online möglich, Bearbeitungszeit ca. 2 Wochen. Ohne IK-Nummer keine §302-Abrechnung.
Empfehlung: Mitgliedschaft in einem Berufsverband (VDB, IFK, ZVK für Physio; dba für Ergo; dbl/dbs für Logo; ZFD für Podologie). Vorteile: aktuelle Vergütungsverträge, Beratung, Rechtsschutz.